Der Vereinsalltag ist vielseitig: Da werden Trainingspläne geschrieben, Einsätze geplant, Reisen organisiert oder Veranstaltungen und Feste gefeiert. Einhergehend erhöht sich bei dieser Vielfalt von Aktivitäten auch das Risiko für Unfälle und Schäden, sodass Sie sich mit einem auf Sie angepassten Versicherungspaket absichern sollten.
Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass Vereine ein spezielles Versicherungskonzept benötigen, basierend auf dem Inhalt der satzungsmäßigen Tätigkeit. Wie dieses Konzept aussehen kann und welche Versicherung Ihr Verein abschließen sollte, wird im folgenden Überblick dargestellt.
Ein guter Schutz gegen Haftungsrisiken
Manche Versicherungen sind für Ihren Verein unumgänglich. Welche das sind und warum sie benötigt werden, erläutern wir im Folgenden.
Schützen Sie sich vor individuellen Risikosituationen
Um Ihren Verein vor weiteren Risiken schützen zu können! Diese Versicherungen gehen über die Haftungsrisiken hinaus.
Für alle Eventualitäten abgesichert
Mit dem Top-Schutz sind neben dem Verein auch Ihre Mitglieder, Mitarbeiter und Besucher optimal abgesichert.
Haftungsrisiken effektiv reduzieren
Als Verein haften Sie für Schäden an Dritten, wie Personen- und Sachschäden. Speziell Personenschäden können den finanziellen Ruin für den Verein bedeuten. Je nachdem, wie der Verein organisiert ist und ob Veranstaltungen durchgeführt werden, ergeben sich Haftungsrisiken, die Sie unbedingt absichern sollten.
✓ Vereinshaftpflicht
✓ Veranstaltungshaftpflicht
✓ Vermögensschaden
✓ D&O-Haftpflicht
Umfassende Absicherung für Ihren Verein
Kein Verein gleicht dem anderen. Dies gilt ebenfalls für den benötigten Versicherungsschutz. Daher empfehlen wir, den Basisschutz um passende Versicherungen zu erweitern. Diese Versicherungen sichern Ihren Verein gegen die individuellen Risiken im Vereinsalltag ab.
✓ Rechtsschutzversicherung
✓ Elektronikversicherung
✓ Inhaltsversicherung
✓ Cyber-Versicherung
Für alle Eventualitäten abgesichert
Ihre Mitarbeiter und Mitglieder liegen Ihnen besonders am Herzen? Sie möchten nicht, dass diese bei Schäden, die Sie während der Tätigkeit für den Verein erledigen, auf möglichen Kosten sitzen bleiben? Mit diesen Versicherungen können Sie einen Teil der Anerkennung zurückgeben.
✓ Gruppenunfall
✓ Dienstfahrtversicherung
✓ KFZ-Zusatzversicherung
✓ Cyber-Versicherung
Ob Trainingspläne schreiben, Einsätze planen, Reisen oder Veranstaltungen organisieren oder Feste feiern - der Vereinsalltag ist vielfältig. Einhergehend erhöht sich bei dieser Vielfalt von Aktivitäten auch das Risiko für Unfälle und Schäden, sodass Sie sich mit einem auf Sie angepassten Versicherungspaket absichern sollten.
Versicherungen, die Sie unbedingt abschließen sollten, sind die Vereinshaftpflichtversicherung, die Veranstalterhaftpflichtversicherung, die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie die D&O-Haftpflichtversicherung.
Tiefergehend deckt die Vereinshaftpflichtversicherung Schäden an Dritten ab, die während der Vereinstätigkeit entstehen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen haften Sie für Personen- und Sachschäden, die Besucher erleiden. Daher sollten Sie unbedingt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt reine Vermögensschäden, die durch Pflichtverletzungen, egal ob Fehler oder Versehen, im operativen Geschäftsablauf einem Dritten oder dem Verein selbst entstehen. Fahrlässigkeiten durch für den Verein tätigen Mitarbeiter sind hierüber versichert. Die VH-Versicherung sichert also die Arbeiten im Tagesgeschäft ab. Unter reinen Vermögensschäden versteht man Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden oder aus diesen entstanden sind.
Die D&O Versicherung hingegen schützt die Organe des Vereins, Vorstand, Geschäftsführer, leitende Angestellte, bei fehlerhaften Handlungen, die zu einem finanziellen Schaden gegenüber der eigenen Organisation oder einem Dritten geführt haben, vor der Vollstreckung in das Privatvermögen. Vereinsorgane haften gesamtschuldnerisch mit dem Privatvermögen, weshalb Sie unbedingt über eine D&O-Versicherung geschützt werden sollten. Dies gilt auch, wenn die Tätigkeit auf ehrenamtlicher Basis ausgeführt wird.
Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt Schäden an Dritten ab, die während der Vereinstätigkeit entstehen. Hierbei greift die Versicherung für jede Person während ihrer Vereinstätigkeit und übernimmt sowohl Personen- als auch Sachschäden.
Aufgrund des folgenschweren Haftungsrisikos gilt die Vereinshaftpflichtversicherung als wichtigste Absicherung. Besonders auch, weil die jeweilige Privathaftpflichtversicherung der Mitglieder bei Aktivitäten innerhalb des Vereins nicht unmittelbar greift. Resultierend sind Sie als Verein für Schäden an Dritten verantwortlich, sodass die Haftpflichtversicherung eine rechtliche und finanzielle Sicherheit für Ihren Verein herstellt.
Die Austragung von Streitigkeiten vor Gericht nimmt jährlich zu. Davon sind auch viele Vereine betroffen. Sollten Kosten durch Gerichtsverfahren, die Konsultierung eines Anwalts oder eine außergerichtliche Streitbeilegung entstehen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung für Vereine das Kostenrisiko. Hierbei greift sie für den Verein und die gesetzlichen Vertreter sowie für die Mitglieder während der Tätigkeit für Ihren Verein.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sind Sie in der Lage, Rechtsansprüche gegenüber anderen Parteien zu erheben. Hinzufügend sind Sie auch bei gerichtlich ausgetragenen Anschuldigungen von Dritten geschützt.
Sie sollten eine Ergänzung Ihrer Haftpflichtversicherung um eine Veranstalterhaftpflichtversicherung in Erwägung ziehen, wenn Ihre geplante Veranstaltung für mehr als 1.000 Besucher ausgelegt ist und nicht dem Vereinszweck nachkommt. Ferner sollten Sie Risikofaktoren wie z. B. die Lebensmittelbereitstellung, ein Lagerfeuer, Attraktionen für Kinder, usw. zusätzlich absichern.
Bei Vermögensschäden handelt es sich weder um Personen- noch um Sachschäden und sie werden durch diese auch nicht hervorgerufen. Vermögensschäden können z.B. durch versehentliche oder fehlerhafte Pflichtverletzungen durch Mitarbeiter entstehen. In diesen Fällen greift die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung sichert die Arbeiten im Tagesgeschäft ab.
Die D&O Versicherung hingegen schützt die Organe des Vereins bei fehlerhaften Handlungen, die zu einem finanziellen Schaden gegenüber der eigenen Organisation oder einem Dritten geführt haben, vor der Vollstreckung in das Privatvermögen. Vereinsorgane haften gesamtschuldnerisch mit dem Privatvermögen, weshalb Sie unbedingt über eine D&O-Versicherung geschützt werden sollten. Dies gilt auch, wenn die Tätigkeit auf ehrenamtlicher Basis ausgeführt wird
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