Zahlreiche gemeinnützige Vereine schaffen durch Einnahmen der Mitgliedsbeiträge gerade mal so, die anfallenden Kosten zu decken. Für Projekte und gar die Digitalisierung bleibt hierbei häufig wenig oder sogar nichts übrig. Für diese Bereiche helfen Fördergelder, den Verein weiter voranzubringen.
Fördergelder werden durch die Bundesregierung, Landesregierung oder einzelne Kommunen bereitgestellt.
Zu den wohl derzeit wichtigsten Förderprojekten der meisten Vereine gehören Digitalisierungsvorhaben. Dass die Digitalisierung eines Vereins in verschiedensten Bereichen früher oder später für den erfolgreichen Fortbestand deines Vereins notwendig ist, um nicht von anderen Vereinen abgehängt zu werden, sollte dir wohl bereits bekannt sein. Dennoch lehrte auch uns die aktuelle Krise und die damit verbundene Ausnahmesituation, wie der Wandel hin zum digitalen Vereinswesen nicht nur zukünftig eine große Rolle spielen wird, sondern bereits im Hier und Jetzt überlebensnotwendig sein kann. Deshalb ist es höchste Zeit, verschiedene Digitalisierungsvorhaben im Verein möglichst zeitnah umzusetzen!
Da auch verschiedene Institutionen die Relevanz der Digitalisierung im Vereinsleben erkannt haben, werden Vereine in ihren Digitalisierungsvorhaben oftmals mit Fördergeldern massiv unterstützt.
Zwei Voraussetzungen sollte dein Verein hierfür erfüllen: Einerseits muss dein Verein in der Regel den Status der Gemeinnützigkeit haben. Andererseits solltest du mit deinem Verein die Vereinsförderrichtlinien deiner Stadt oder Gemeinde prüfen.
Wenn du die beiden Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich ganz einfach in nur 4 Schritten auf die Fördermittelsuche für deinen Verein begeben:
Schritt 1: Förderprogramme von Landes- und Dachverbänden
Zahlreiche Vereine sind in Landes- und/oder Dachverbänden organisiert. Diese sollten als erste Anlaufstelle kontaktiert werden, um nach passenden Förderprogrammen zu fragen.
Schritt 2: Örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Es empfiehlt sich zunächst nach Förderprogrammen aus der eigenen Region zu suchen. Anlaufstellen sind hier deine örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. der Landkreis. Entscheidend ist hierbei der Vereinssitz.
Schritt 3: Förderdatenbank Bund, Länder und EU
Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie führt eine Liste mit allen Förderprojekten von Bund, Ländern und der EU. Link: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
Schritt 4: Stiftungen
Zahlreiche Stiftungen fördern Einzelprojekte oder loben Preise aus. Im Verzeichnis des Deutschen Stiftungszentrums können passende Förderung gesucht werden. Link: https://www.deutsches-stiftungszentrum.de/foerderung
Anbei listen wir dir noch vier konkrete Beispiele für aktuelle, bundeslandspezifische Förderprogramme zur Digitalisierung deines Vereins auf:
Das Förderprogramm Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen der NBank fördert Digitalisierungsvorhaben von Vereinen mit Sitz in Niedersachsen mit bis zu 70%. Die Förderhöhe muss mindestens EUR 3.500 und maximal EUR 10.000 betragen.
Antragsberechtigt:
• eingetragene Vereine im Sinne des § 21 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
• rechtsfähige gemeinnützige Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 Körperschaftssteuergesetz (KStG)
• Vereinssitz: Niedersachsen
Weitere Informationen: https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen/index.jsp
Wenn du in deinem Verein in niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen investierst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss der Investitionsbank Schleswig-Holstein erhalten. Die Höhe des Zuschusses liegt zwischen EUR 500,00 und EUR 1.000. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Vereine, die
• dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind,
• bis 5 Mitarbeitende beschäftigen und
• ihren Vereinssitz in Schleswig-Holstein haben.
Weitere Informationen: https://www.ib-sh.de/aktuelles/news/aktuelle-meldung/landesprogramm-wirtschaft-digibonus-i-schleswig-holstein/
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt dich bei niedrigschwelligen Investitionen in die digitale Transformation deiner Organisation. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 17.000 pro Vorhaben.
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Vereine, die
• dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind,
• bis 20 Mitarbeitende beschäftigen und
• ihren Vereinssitz in Schleswig-Holstein haben.
Weitere Informationen: https://wtsh.de/de/digibonus-2-sh
Das Land Hessen fördert Vorhaben des digitalen Strukturwandels in gemeinnützigen Organisationen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch EUR 5.000 und höchstens EUR 15.000.
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen und hessische Dachverbände.
Weitere Informationen: https://digitales.hessen.de/Foerderprogramme/Ehrenamt-digitalisiert
Hast du ein attraktives Förderprogramm für deinen Verein gefunden, solltest du am besten gleich mit der Kontaktaufnahme zur zuständigen Anlaufstelle beginnen, um die Digitalisierung nicht weiter zu verschlafen und schon ganz bald von den großartigen Vorteilen eines digitalen Vereinswesens zu profitieren!
Du möchtest mehr zu Fördermitteln im Digitalisierungsbereich erfahren? Dann ist ehrenamt24 dein idealer Ansprechpartner! ehrenamt24 befasst sich mit der Digitalisierung und strategischen Beratung von Non-Profit-Organisationen.
Jetzt Kontakt aufnehmen: info@ehrenamt24.de
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