Wenn Sie als Verein eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen haben, sind Personenschäden bei Veranstaltungen jeglicher Art versichert. Sollten Ihre Vereinsmitglieder, Ehrenamtliche und/ oder Helfer in einen Unfall verwickelt sein, sind Sie durch die Versicherung entsprechend geschützt.
Hier erfahren Sie, wovor die Gruppenunfallversicherung schützt, welche Kriterien zu beachten sind und ob diese Versicherung relevant für Ihren Verein ist.
Die Gruppenunfallversicherung greift im vereinbarten Rahmen bei Personenschäden von Vereinsmitgliedern, Ehrenamtlichen und Helfern. Somit sind Ihre Vereinsmitglieder im Falle eines Unfalls im Vereinskontext geschützt. Hierzu zählen ebenfalls Wegeunfälle, die auf dem Hin- und Rückweg zu den Vereinsaktivitäten entstehen. Die Unfallversicherung zahlt im Schadensfall eine Summe aus, die den Lohnausfall kompensiert, Krankenhausaufenthalte, Spezialbehandlungen und Reha-Maßnahmen unterstützt sowie den eventuell nötigen Umbau des Hauses finanziert.
Leistung der Gruppen-Unfallversicherung für Vereinsmitglieder (Auszug):
Versicherte Unfälle:
Als Unfall gilt ebenfalls:
Die Vereins-Gruppenunfallversicherung sollte in Ihrem Versicherungskonzept nicht fehlen, da die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Mitglieder nicht automatisch greift.
Personen, die für Ihren Verein arbeiten, werden, wie andere Beschäftigte auch, in die berufsgenossenschaftliche Versicherung eingeordnet. Somit lohnt sich die Gruppenunfallversicherung für alle, die einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachkommen. Ergänzend inkludiert der Versicherungsschutz die Wege von oder zu Vereinsaktivitäten, wobei Unfälle außerhalb der satzungsmäßigen Vereinsaktivitäten ausgeschlossen sind. Somit greift die Gruppenunfallversicherung für Vereine nur während der Vereinsaktivitäten und nicht in der Freizeit.
Empfehlung:
Als verantwortliche Person im Verein, können Sie eine Unfallversicherung für Ihre Vereinsmitarbeiter als Schutz vor wirtschaftlichen Schäden abschließen. Weitergehend stellen Sie eine Mitarbeiterzufriedenheit her.
Die Gruppenunfallversicherung greift ausschließlich bei eigenen Schäden oder bei Schäden von mitversicherten Personen. Hierbei bleibt die Schuldfrage ungeachtet.
„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.“ (§1, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen).
Hinzufügend greift die Versicherung bei Schadensfällen, die durch die Rettung von Menschen, Tieren oder Sachgegenständen entstehen. Hierbei darf die Schädigung jedoch nicht bewusst in Kauf genommen wurden sein. Typische Schädigungen, welche durch das Tauchen entstehen, Vergiftungen, das Ertrinken sowie Nahrungs-, Wärme-, oder Sauerstoffentzug zählen ebenfalls als Unfälle.
In den Versicherungsbedingungen ist der inkludierte Personenkreis der Gruppenunfallversicherung festgeschrieben. Hierbei haben Sie durchaus Wahlmöglichkeiten und können theoretisch auch einzelne Personen versichern. Es empfiehlt sich jedoch, eine Gruppenversicherung für die Mitglieder Ihres Vereins abzuschließen. Die unterschiedlichen Personengruppen, für die eine Unfallversicherung abgeschlossen werden können, sind Folgende:
Ehrenamtlich Tätige in der gesetzlichen Unfallversicherung Ehrenamtlich Tätige sind laut § 2 SGB VII pflichtversichert, wenn sie im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege, für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, etc. tätig sind.
Die gesetzlich verpflichtete Unfallversicherung greift nicht bei Personen, die in gemeinnützigen Organisationen ehrenamtlich tätig sind. Somit kann der Verein eine bedürfnisorientierte Vereinsunfallversicherung abschließen, in welcher grundsätzlich alle ehrenamtlich tätigen Personen sowie die Teilnehmer an den Vereinsveranstaltungen versichert sind.
Eine Jugendliche springt auf Ihrem Vereinsgelände Seil und knickt hierbei so um, dass sie sich ihr Sprunggelenk reißt. Im späteren Verlauf bemerkt ein Arzt einen dauerhaften Schaden am Fuß. Ein ehrenamtlicher Helfer rückt im Vereinsraum Stühle und Tische zurecht und stolpert über ein Kabel. Er stürzt und schlägt mit seinem Kopf auf dem Boden auf, sodass er sich ein Auge verletzt. Hierdurch verliert er nachhaltig einen Teil seiner Sehkraft.
Auch für Hauptberufliche in Ihrem Verein greift der Versicherungsschutz zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft. Ergänzend sind freiberuflich auf Honorarbasis oder gegen Aufwandsentschädigung Tätige versichert.
Beispiel: Zwei Mitarbeiter tauschen in der Verwaltung ihre Büros und packen ihre Sachen in Umzugskartons. Der Buchhalter übersieht auf dem Weg in sein Büro eine Kiste und stürzt. Er verletzt sich sein Knie und muss sich in eine lange Reha Behandlung begeben. Die hierbei anfallenden Kosten werden von der Gruppenunfallversicherung gedeckt.
Wie bei einem Arbeitgeber und Arbeitnehmerverhältnis, besteht der Versicherungsschutz für Hauptberufliche, zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft, freiberuflich auf Honorarbasis oder auch ehrenamtlich gegen Aufwandsentschädigung für die Organisationstätigen.
Beispiel: In der Verwaltung wird gerade der Umzug einiger Akten in den Keller vorbereitet. Dadurch stehen viele Kisten herum. Die Buchhalterin übersieht im Gespräch mit dem Vorstand eine Kiste und stürzt. Ihr Knie ist zertrümmert und Sie benötigt eine lange Rehabehandlung. Die anfallenden Kosten würde in diesem Fall eine Gruppen-Unfallversicherung für Mitarbeiter übernehmen.
Bildungseinrichtungen sind gesetzlich nicht verpflichtet ihre Teilnehmer mit einer Unfallversicherung abzusichern. Nur weil die gesetzliche Verpflichtung nicht vorliegt, ist es dennoch sinnvoll eine Unfallversicherung zum Schutz der Kursteilnehmer abzuschließen.
Während eines Imkerworkshops fällt ein Werkzeug runter und trifft einen Teilnehmer am Zeh. Hierdurch wird der Zeh nachhaltig verletzt.
Eine Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer ist besonders für Gemeinden, Landratsämter und Städte empfehlenswert.
Die Leistungsarten der Gruppenunfallversicherungen können bei den Versicherungsträgern variieren. Daher sollten Sie beachten, dass die vereinbarten Leistungen auf Ihre Risiken abgestimmt sind. Hierbei können der Inhalt sowie die Struktur des Vereins Aufschluss geben. Die am häufigsten vereinbarten Leistungen stehen im Zusammenhang mit der Invalidität nach einem Unfall, wobei der Invaliditätsgrad als Richtwert zählt.
Eine weitere Leistung stellt das Krankenhaus-Tagegeld dar, welches bei einer vollstationären Behandlung oder Operation ausgezahlt wird. Daran anknüpfend kann ein Genesungsgeld ausgeschüttet werden, welches die Genesungszeit abdeckt. Hinzufügend kann eine Todesfallleistung vereinbart werden, die den Hinterbliebenen eine finanzielle Einmalleistung bereitstellt.
Um einschätzen zu können, welche Versicherungssumme für Ihren Verein sinnvoll ist, bedarf es einer Analyse der spezifischen Faktoren Ihres Vereins.
Diese Faktoren sind von Bedeutung:
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