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Gruppenunfallversicherung

Wenn Sie als Verein eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen haben, sind Personenschäden bei Veranstaltungen jeglicher Art versichert. Sollten Ihre Vereinsmitglieder, Ehrenamtliche und/ oder Helfer in einen Unfall verwickelt sein, sind Sie durch die Versicherung entsprechend geschützt.

Hier erfahren Sie, wovor die Gruppenunfallversicherung schützt, welche Kriterien zu beachten sind und ob diese Versicherung relevant für Ihren Verein ist.

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1. Die Unfallversicherung für Gruppen schnell erklärt

Die Gruppenunfallversicherung für Vereine:

  • greift bei Vereinsmitgliedern, ehrenamtlichen Helfern und eigenen festangestellten Mitarbeitern oder Honorarkräften,
  • bietet Ihren Mitgliedern bei Verletzungen während der jeweiligen Tätigkeit für den Verein Schutz,
  • sichert finanzielle und gesundheitliche Auswirkungen der versicherten Personen ab,
  • kostet den Verein im Vergleich zu den ansonsten auftretenden möglichen finanziellen Folgen wenig.

 

2. Versicherungsumfang der Gruppenunfallversicherung 

Die Gruppenunfallversicherung greift im vereinbarten Rahmen bei Personenschäden von Vereinsmitgliedern, Ehrenamtlichen und Helfern. Somit sind Ihre Vereinsmitglieder im Falle eines Unfalls im Vereinskontext geschützt. Hierzu zählen ebenfalls Wegeunfälle, die auf dem Hin- und Rückweg zu den Vereinsaktivitäten entstehen. Die Unfallversicherung zahlt im Schadensfall eine Summe aus, die den Lohnausfall kompensiert, Krankenhausaufenthalte, Spezialbehandlungen und Reha-Maßnahmen unterstützt sowie den eventuell nötigen Umbau des Hauses finanziert.

 

Leistung der Gruppen-Unfallversicherung für Vereinsmitglieder (Auszug):

  • Todesfall
  • Invaliditätsfall (bei 100 %)
  • Kosmetische Operationen (unfallbedingt)
  • Bergungskosten
  • Kurkosten/Reha-Beihilfe
  • Krankenhaustagegeld mit verbessertem Genesungsgeld

 

Versicherte Unfälle:

  • Unfälle bei der Tätigkeit für den versicherten Verein sowie bei Vereinsveranstaltungen.
  • Sportunfälle. Hierbei müssen allerdings die individuellen Ausschlüsse beachtet werden!
  • Wegeunfälle auf dem direkten Hin- und Rückweg zu und von der Vereinstätigkeit bzw. Veranstaltung.

 

Als Unfall gilt ebenfalls:

  • Die Verrenkung eines Gelenkes durch erhöhte Kraftanstrengungen sowie Muskel-, Bänder-, Sehnen- und Kapselzerrungen oder Risse
  • der Tod durch Blitzschlag
  • Vergiftung (bei Kindern unter 10 Jahren)
  • Ersticken und Ertrinken

 

3. Für wen ist eine Gruppenunfallversicherung sinnvoll?

Die Vereins-Gruppenunfallversicherung sollte in Ihrem Versicherungskonzept nicht fehlen, da die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Mitglieder nicht automatisch greift.

Personen, die für Ihren Verein arbeiten, werden, wie andere Beschäftigte auch, in die berufsgenossenschaftliche Versicherung eingeordnet. Somit lohnt sich die Gruppenunfallversicherung für alle, die einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachkommen. Ergänzend inkludiert der Versicherungsschutz die Wege von oder zu Vereinsaktivitäten, wobei Unfälle außerhalb der satzungsmäßigen Vereinsaktivitäten ausgeschlossen sind. Somit greift die Gruppenunfallversicherung für Vereine nur während der Vereinsaktivitäten und nicht in der Freizeit.

 

Empfehlung: 
Als verantwortliche Person im Verein, können Sie eine Unfallversicherung für Ihre Vereinsmitarbeiter als Schutz vor wirtschaftlichen Schäden abschließen. Weitergehend stellen Sie eine Mitarbeiterzufriedenheit her.

 

4. Wann greift die Unfallversicherung?

Die Gruppenunfallversicherung greift ausschließlich bei eigenen Schäden oder bei Schäden von mitversicherten Personen. Hierbei bleibt die Schuldfrage ungeachtet.

 „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.“ (§1, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen).

 

Hinzufügend greift die Versicherung bei Schadensfällen, die durch die Rettung von Menschen, Tieren oder Sachgegenständen entstehen. Hierbei darf die Schädigung jedoch nicht bewusst in Kauf genommen wurden sein. Typische Schädigungen, welche durch das Tauchen entstehen, Vergiftungen, das Ertrinken sowie Nahrungs-, Wärme-, oder Sauerstoffentzug zählen ebenfalls als Unfälle.

 

5. Versicherbare Personengruppen

In den Versicherungsbedingungen ist der inkludierte Personenkreis der Gruppenunfallversicherung festgeschrieben. Hierbei haben Sie durchaus Wahlmöglichkeiten und können theoretisch auch einzelne Personen versichern. Es empfiehlt sich jedoch, eine Gruppenversicherung für die Mitglieder Ihres Vereins abzuschließen. Die unterschiedlichen Personengruppen, für die eine Unfallversicherung abgeschlossen werden können, sind Folgende:

 

a) Ehrenamtler und Teilnehmer

Ehrenamtlich Tätige in der gesetzlichen Unfallversicherung Ehrenamtlich Tätige sind laut § 2 SGB VII pflichtversichert, wenn sie im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege, für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, etc. tätig sind.

 

Die gesetzlich verpflichtete Unfallversicherung greift nicht bei Personen, die in gemeinnützigen Organisationen ehrenamtlich tätig sind. Somit kann der Verein eine bedürfnisorientierte Vereinsunfallversicherung abschließen, in welcher grundsätzlich alle ehrenamtlich tätigen Personen sowie die Teilnehmer an den Vereinsveranstaltungen versichert sind.

 

b) Unfallbeispiele

Eine Jugendliche springt auf Ihrem Vereinsgelände Seil und knickt hierbei so um, dass sie sich ihr Sprunggelenk reißt. Im späteren Verlauf bemerkt ein Arzt einen dauerhaften Schaden am Fuß. Ein ehrenamtlicher Helfer rückt im Vereinsraum Stühle und Tische zurecht und stolpert über ein Kabel. Er stürzt und schlägt mit seinem Kopf auf dem Boden auf, sodass er sich ein Auge verletzt. Hierdurch verliert er nachhaltig einen Teil seiner Sehkraft.

 

c) Mitarbeiter

Auch für Hauptberufliche in Ihrem Verein greift der Versicherungsschutz zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft. Ergänzend sind freiberuflich auf Honorarbasis oder gegen Aufwandsentschädigung Tätige versichert.

 

Beispiel: Zwei Mitarbeiter tauschen in der Verwaltung ihre Büros und packen ihre Sachen in Umzugskartons. Der Buchhalter übersieht auf dem Weg in sein Büro eine Kiste und stürzt. Er verletzt sich sein Knie und muss sich in eine lange Reha Behandlung begeben. Die hierbei anfallenden Kosten werden von der Gruppenunfallversicherung gedeckt.

 

Wie bei einem Arbeitgeber und Arbeitnehmerverhältnis, besteht der Versicherungsschutz für Hauptberufliche, zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft, freiberuflich auf Honorarbasis oder auch ehrenamtlich gegen Aufwandsentschädigung für die Organisationstätigen. 

 

Beispiel: In der Verwaltung wird gerade der Umzug einiger Akten in den Keller vorbereitet. Dadurch stehen viele Kisten herum. Die Buchhalterin übersieht im Gespräch mit dem Vorstand eine Kiste und stürzt. Ihr Knie ist zertrümmert und Sie benötigt eine lange Rehabehandlung. Die anfallenden Kosten würde in diesem Fall eine Gruppen-Unfallversicherung für Mitarbeiter übernehmen. 

 

d) Kursteilnehmer

Bildungseinrichtungen sind gesetzlich nicht verpflichtet ihre Teilnehmer mit einer Unfallversicherung abzusichern. Nur weil die gesetzliche Verpflichtung nicht vorliegt, ist es dennoch sinnvoll eine Unfallversicherung zum Schutz der Kursteilnehmer abzuschließen.

 

e) Unfallbeispiel

Während eines Imkerworkshops fällt ein Werkzeug runter und trifft einen Teilnehmer am Zeh. Hierdurch wird der Zeh nachhaltig verletzt.

 

f) Gemeinden, Landratsämter & Städte

Eine Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer ist besonders für Gemeinden, Landratsämter und Städte empfehlenswert.

 

Hinweis: Welche Leistungsarten können zusätzlich versichert werden?

Die Leistungsarten der Gruppenunfallversicherungen können bei den Versicherungsträgern variieren. Daher sollten Sie beachten, dass die vereinbarten Leistungen auf Ihre Risiken abgestimmt sind. Hierbei können der Inhalt sowie die Struktur des Vereins Aufschluss geben. Die am häufigsten vereinbarten Leistungen stehen im Zusammenhang mit der Invalidität nach einem Unfall, wobei der Invaliditätsgrad als Richtwert zählt.

 

Eine weitere Leistung stellt das Krankenhaus-Tagegeld dar, welches bei einer vollstationären Behandlung oder Operation ausgezahlt wird. Daran anknüpfend kann ein Genesungsgeld ausgeschüttet werden, welches die Genesungszeit abdeckt. Hinzufügend kann eine Todesfallleistung vereinbart werden, die den Hinterbliebenen eine finanzielle Einmalleistung bereitstellt.

 

6. Welche Versicherungssumme ist für den Verein sinnvoll?

Um einschätzen zu können, welche Versicherungssumme für Ihren Verein sinnvoll ist, bedarf es einer Analyse der spezifischen Faktoren Ihres Vereins.

 

Diese Faktoren sind von Bedeutung:

  • Anzahl der versicherten Personen
  • Vereinszweck mit seinen speziellen Risiken
  • finanzielles Leistungsvermögen des Vereins
  • gewünschte Leistungsarten

 

7. Wichtige Ausschlüsse der Gruppenunfallversicherung (auszugsweise) 

  • Keine Besucher von öffentlichen Veranstaltungen
  • Risiko-Sportarten wie Canyoning, Bungee-Jumping, Flaschentauchen u. ä.
  • Unfälle auf Wegen von oder zum Ort der Veranstaltung, wenn der Weg durch privatwirtschaftliche Erledigungen/ Termine unterbrochen wird
  • Unfälle bei der vorsätzlichen Ausführung oder dem Versuch von Verbrechen oder Vergehen
  • Unfälle auf Fahrtveranstaltungen mit Fahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
  • Behandlungs- und Heilkosten sowie Tagegelder
  • Infektionskrankheiten
  • Unfälle, die durch Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss eingetreten sind

 

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