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Veranstalterhaftpflicht

Gerade Veranstaltungen bergen viele Gefahren, vor denen sich Vereine schützen sollten. Die Vereinshaftpflicht deckt zwar einige kleinere Events ab, aber Größe um Umfang vieler Vereinsveranstaltungen übersteigen den Versicherungsschutz. Hohe Kosten können dann mit einer Veranstalterhaftpflicht vermieden werden.

Was genau die Veranstalter-Haftpflichtversicherung beinhaltet, wovor sie schützt und wie sie individuell angepasst werden kann, erfahren Sie hier.

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1. Wovor schützt die Veranstalter-Haftpflichtversicherung?

Richtet ein Verein eine Veranstaltung aus, während derer Schäden durch eigenes Verschulden entstehen, greift die Veranstalter-Haftpflichtversicherung. Diese schützt den Verein vor Kostenforderungen, die vor allem bei Personenschäden sehr hoch ausfallen können.

 

Gerade bei Veranstaltungen wie Festivals, Konzerten, Paraden oder Sommerfesten, die ein erhöhtes Risiko mit sich bringen, sollte immer eine Versicherung abgeschlossen werden. Oft werden solche Veranstaltungen auch erst geduldet, wenn der Verein eine entsprechende Versicherung vorweisen kann.

 

Beispiel: Während eines Festivals stolpert ein Teilnehmer vor der Bühne über ein ungesichertes Kabel und verletzt sich hierbei. Ohne eine Versicherung müsste der Veranstalter für den Personenschaden und mögliche Vermögensschäden aufkommen.

 

2. Was beinhaltet die Veranstalter-Haftpflichtversicherung?

Sie beinhaltet den Versicherungsschutz von Sach- und Personenschäden im Zeitraum vor, während und nach dem Event, inkl. Auf- und Abbau. Vermögensfolgeschäden sind inbegriffen, sofern der Schaden infolge eines Personen- oder Sachschadens auftritt. Ebenfalls enthalten ist der passive Rechtsschutz. Der Vorteil hierbei ist, dass die Vereinsversicherung prüft, ob Schadensansprüche gegen den Verein überhaupt berechtigt sind und rechtlich geltend gemacht werden dürfen.

 

Wie hoch die Versicherungsprämie ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Teilnehmeranzahl spielt hierbei eine große Rolle, sowie zusätzliche Risiken in Form von Gastronomie, Eventsportgeräten oder Tieren. Versichert sind im Normalfall alle haupt- und ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter, sowie alle Veranstaltungsteilnehmer. Der Schutz vor Sach- und Personenschäden ist nicht automatisch bei allen Aktivitäten gegeben. Risikoerhöhungen wie Feuerwerke, der Auf- und Abbau von Zelten und vieles mehr, muss extra angegeben werden und wird in den Versicherungspreis mit eingerechnet.

 

Optional lassen sich auch Schäden, die während des Auf- und Abbauens von benutztem Equipment entstehen, absichern. Der Transport von Equipment zum Veranstaltungsort ist in der Regel ebenfalls abgesichert.

a) Das Wichtigste noch einmal in Kürze:

Personen- und Sachschäden

  • Finden im Rahmen der Veranstaltung statt.
  • Können vom Veranstalter selbst, seinen Angestellten, oder Hilfskräften verursacht werden.
  • Die Versicherung übernimmt die Kostenanforderungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

 

Vermögensfolgeschäden

  • Treten als Folge eines Personen- oder Sachschadens auf,
  • Die Versicherung übernimmt nicht nur Schmerzensgeld
  • Sondern auch Kosten für einen möglichen Verdienstausfall einer Person

 

b) Schadensersatzforderungen:

  • Die Versicherung prüft, inwieweit diese berechtigt sind (passiver Rechtsschutz)
  • Sind die Forderungen unbegründet oder fallen unangemessen hoch aus, wehrt die Veranstalterhaftpflicht diese ab
  • Beispiel: Teilnehmer verursachen Schäden am Privatbesitz außerhalb des Veranstaltungsgeländes
  • Die Versicherung übernimmt Ausgaben wie Prozesskosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung
  • Ein passiver Rechtsschutz ist gegeben

 

3. Wie kann die Veranstalter-Haftpflichtversicherung an den Verein angepasst werden?

Wie bereits deutlich geworden ist, ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung etwas sehr Individuelles. Es kommt auf die Teilnehmeranzahl und zusätzliche Risiken an. Seriöse Versicherungsmakler erstellen daher für jeden Verein ein individuelles Angebot zu Veranstalterhaftpflicht, das genauestens auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst sein sollte. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit einer Jahrespolice, bei der direkt alle Veranstaltungen für den gesamten vereinbarten Zeitraum abgesichert sind.

 

4. Kosten der Veranstalterhaftpflicht

Die Versicherungsprämie der Veranstaltungshaftpflicht setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:

  1. Gesamtanzahl der Teilnehmer
  2. Gesamtanzahl der Mitarbeiter
  3. Einschluss zusätzlicher Risiken wie z. B. Gastronomie, Feuerwerke oder Auf- und Abbau von Zelten

 

5. Fazit

Die Vereinshaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für Vereine und Verbände. Sie schützt das eigene Vereinsvermögen, indem Sie bei Personen-, Sach- & Vermögensschäden an Dritten greift. Dabei werden alle Personen, die im Sinne der Vereinstätigkeit agieren, mitversichert. Neben den Kosten ist darauf zu achten, dass die Deckungssumme der Versicherung ausreichend hoch ist. Zudem sollten Versicherungsumfang und Zusatzleistungen geprüft werden.

 

Die Veranstalterhaftpflicht wird hingegen notwendig, wenn der Verein einmalig oder regelmäßig eine Veranstaltung abhält, die Größe und Risiken der Vereinshaftpflicht übersteigen - ob dies der Fall ist, können wir für Sie in einer kostenlosen Beratung zum Thema Vereinsversicherungen prüfen.

 

Weitere wichtige Versicherungen, die Vereine & Verbänd in Erwägung ziehen sollten, sind die Vermögensschadenhaftpflicht und die D&O-Versicherung sowie eine Reiseveranstalter-Versicherung für Gruppenreisen.

 

Durch die Individualität der Vereine ergeben sich verschiedene Bedürfnisse im Versicherungsschutz, weshalb in erster Linie Versicherungsgesellschaften kontaktiert werden sollten, die sich mit den Besonderheiten von Vereinen auskennen.

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