Vereine unterliegen verschiedenen Haftungsrisiken und sind verpflichtet bei Haftungsschäden einzustehen. Daher ist die Vereinshaftpflichtversicherung per Gesetz schon eine der wesentlichen Versicherungen für Vereine und Verbände.
In diesem Artikel erfahren Sie, wer bei der Vereinshaftpflicht versichert ist, und worauf Sie beim Abschluss dieser Police achten sollten.
Diverse Institutionen verweisen darauf, dass die Vereinshaftpflicht die wichtigste Versicherung für Vereine und Verbände sei. Das hat insbesondere zwei wesentliche Gründe:
Zum einen verfügen Non-Profit-Organisationen selten über die finanziellen Rücklagen, um verloren gegangenes Vereinsvermögen eigenständig zu ersetzen. Zum anderen empfiehlt sie sich per Gesetzgebung – denn Vereine und Verbände unterliegen einem erheblichen Haftungsrisiko, indem sie dazu verpflichtet sind für verschuldete Haftungsschäden einzustehen. Dies bedeutet, dass jegliche Schäden, die im Rahmen der Vereinstätigkeit einer anderen Person zugefügt wurden, vom Verein ersetzt werden müssen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um einen wirtschaftlichen, gemeinnützigen oder Sportverein handelt. Es ist zu beachten, dass die Privathaftpflichtversicherung des einzelnen Vereinsmitgliedes in solchen Fällen nicht unbedingt greift. In solchen Fällen können finanzielle Ansprüche hohe Summen erreichen, die der Verein nicht aufbringen kann.
Dementsprechend sorgt eine Vereinshaftpflichtversicherung dafür, dass Vereine und Verbände nicht auf berechtigten oder unberechtigten Schadensersatzansprüchen sitzen bleiben. Diese greifen bei Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden.
Die Haftpflichtversicherung gilt für Vereine, Verbände und andere Organisationen, die eine gemeinnützige Tätigkeit verfolgen, bzw. keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Um Non-Profit-Organisationen angemessen vor Ansprüchen Dritter zu schützen, sind in der Regel alle Personen-, Sach- sowie daraus resultierenden Vermögensschäden abgesichert, die während der Vereinstätigkeit entstehen.
Das inkludiert dementsprechend alle Mitarbeiter und ehrenamtliche Personen, die für den Verein tätig sind. Dazu gehören Vorstände, eingetragene Mitglieder, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter sowie sonstige Angestellte für Vereinstätigkeiten. Sofern in der Konsequenz einer Vereinstätigkeit ein Dritter zu Schaden kommt, bspw. durch Beschädigung fremden Eigentums, greif die Haftpflichtversicherung des Vereins.
Eine fehlerhafte Abrechnung der Mitgliedsbeiträge, nicht eingehaltene Fristen zur Rechnungsbegleichung oder ein falsch aufgegebener Druckauftrag für die Einladungen zur jährlichen Hauptversammlung – alles Unachtsamkeiten, die in jedem Verein auftreten können, jedoch stets mit finanziellen Eigenschäden des Vereins einhergehen. Solche Fälle können ebenfalls von der Vereinshaftpflichtversicherung übernommen werden, sodass der Verein nicht aus eigener Tasche zahlen muss und das Vereinsvermögen geschützt bleibt.
Darüber hinaus können auch weitere vereinsinterne, finanzielle Schäden in der Vereinshaftpflicht mitversichert sein, was diese Versicherung von einer reinen Drittschadendeckung abgrenzt. Auch wenn Mitglieder Gelder veruntreuen, kann dies als Vertrauensschaden betrachtet und von der Haftpflichtversicherung des Verbandes übernommen werden.
Finanzielle Schäden zulasten Dritter
Des Weiteren werden von der Vereinshaftpflicht insbesondere Schäden übernommen, die aus finanziellen Ansprüchen von Dritten an den Verein getragen werden. Diese werden in Personen-, Sach- & Vermögensschäden unterschieden:
Das Vereinsleben findet seine Besonderheit dadurch, dass Menschen zusammenkommen, sich austauschen und ein gemeinsames Ziel verfolgen können. Wo sich viele Menschen begegnen, steigt jedoch das Risiko der Verletzungsgefahr oder dass fremdes Eigentum beschädigt wird. Die Haftpflichtversicherung für Vereine übernimmt daher Schäden, bei denen durch das Verschulden des Vereins Personen verletzt werden oder fremdes Eigentum Schaden nimmt.
Beispiele hierfür gibt es viele: In Sportvereinen sind Verletzungen keine Seltenheit, aber auch bei Kulturvereinen können Gegenstände zu Bruch gehen.
Weiterhin sichert die Haftpflichtversicherung den Verein, bzw. Verband vor finanziellen Schäden ab, die in der Konsequenz aus den oben genannten Schadensarten (Personenschäden und Sachschäden) entstehen. Die daraus resultierenden Vermögensschäden, wenn bspw. jemand durch eine Verletzung nicht arbeiten kann, werden ebenfalls von der Versicherung übernommen. Man spricht daher auch von einer Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine.
Neben den Kosten der Haftpflichtversicherung sollten verschiedene Faktoren von Vereinen und Verbänden geprüft werden. Es ist daher stets zu empfehlen, dass die Versicherungspolicen aufmerksam durchgelesen werden. Insbesondere sollten dabei folgende Punkte in Betracht gezogen werden.
Die Deckungssumme, bzw. Versicherungssumme beschreibt den Anteil, den eine Versicherung im Schadensfall übernimmt und den Verein oder Verband somit entlastet.
Da Personenschäden schnell extrem hohe Summen mit sich ziehen können, empfehlen Versicherungsexperten in der Regel eine Deckungssumme von 10 Mio. EUR.
Sofern das Haftungsrisiko in einem Verein größer ist – bedingt durch die Vereinstätigkeit – kann die Deckungssumme in der Regel angepasst werden. Hierzu reich ein Gespräch mit der Versicherungsgesellschaft.
Folgende Faktoren entscheiden über die Kosten einer Haftpflicht für Vereine:
Das Vereinsleben ist geprägt von Vielfältigkeit und Diversität. Die unterschiedlichen Satzungen, Vereinsziele und Organisationsstrukturen sorgen dafür, dass Vereine und Verbände unterschiedlich funktionieren und sie dementsprechend einen sehr individuellen Bedarf an Versicherungsschutz haben.
Die Konzepte der Haftpflichtversicherung sollte daher verschiedene Vereinstätigkeiten abdecken, die auf die Besonderheiten jeder Organisationen eingehen können. Einige Versicherungsgesellschaften haben in diesem Sinne Rahmenverträge für verschiedene Tätigkeitsfelder erstellt, in denen sich die Deckungskonzepte unterscheiden. Beispiele wären:
Hochschulen, Bildungszentren oder Einrichtungen zur gesellschaftlichen Weiterbildung übernehmen häufig die Verantwortung für Berufspraktika, Seminarschulungen oder anderen Bildungsmöglichkeiten. Zusätzlich besteht ein Betriebsstätten-Risiko. Rahmenverträge sollten hier ebenfalls auf Punkte, wie Ferienprogramme, etc. eingehen.
Jugendherbergen, Zeltlager und ähnliche Übernachtungshäuser sollten sich insbesondere vor Risiken mit Lebensmitteln versichern. Wenn Kinderspielplätze oder Spielzeuge vorhanden sind, muss das Thema der Aufsichtspflicht in die Haftpflichtversicherung aufgenommen werden.
Träger von Kunst- und Kultureinrichtungen wie etwa Jugendzentren und Bürgerhäuser betreuen Kinder, Schüler und Jugendliche (Aufsichtspflicht) und weisen Gastronomie- und Veranstaltungskonzepte auf, was ebenfalls in die Überlegung einer geeigneten Versicherung einbezogen werden muss.
Die kommunale Jugendarbeit ist geprägt von Veranstaltungen, Freizeitfahrten, Bildungsreisen, Kultur-Events und anderen Ansammlungen von Kindern, Jugendlichen und Schülern, die es zu beaufsichtigen gilt. Auch hier sollte der Versicherungsschutz stets den Aspekt der Aufsichtspflicht integrieren.
Die Vereinshaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für Vereine und Verbände. Sie schützt das eigene Vereinsvermögen, indem Sie bei Personen-, Sach- & Vermögensschäden an Dritten greift.
Dabei werden alle Personen, die im Sinne der Vereinstätigkeit agieren, mitversichert. Neben den Kosten ist darauf zu achten, dass die Deckungssumme der Versicherung ausreichend hoch ist. Zudem sollten Versicherungsumfang und Zusatzleistungen geprüft werden.
Durch die Individualität der Vereine ergeben sich verschiedene Bedürfnisse im Versicherungsschutz, weshalb in erster Linie Versicherungsgesellschaften kontaktiert werden sollten, die sich mit den Besonderheiten von Vereinen auskennen.
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