Jeder Verein und jedes Organ eines Vereins sollte eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, sowie eine D&O-Haftpflichtversicherung in Betracht ziehen. Ansonsten kann es bei Vermögensschäden schnell zu einer Haftung kommen, bei der der Verein mit seinem Vermögen haftet. Zudem kann es vorkommen, dass auch das jeweilige Vorstandsmitglied seine privaten, finanziellen Mittel einsetzen muss.
Wovor die beiden Versicherungen schützen, welche Leistungen sie beinhalten, und wie sie individuell angepasst werden können, erfahren Sie hier.
Neben Personen- und Sachschäden, welche mit der Vereinshaftpflicht abgedeckt werden, haftet der Verein für Vermögensschäden, die im operativen Geschäftsablauf von einem Dritten oder dem Verein verursacht werden. Die entsprechende Versicherung schützt also das Vermögen des Vereins.
Beispiel: Ein Vereinsmitglied möchte eine Rechnung bezahlen und hat einen Zahlendreher in der Überweisung. Es wurde ein viel höherer Betrag überwiesen, als eigentlich vorgesehen. Die Überweisung kann nicht rückgängig gemacht werden, weshalb ein Vermögensschaden für den Verein entsteht.
Im Gegensatz zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, welche das Vermögen des Vereins schützt, schützt die D&O-Haftpflichtversicherung primär das Privatvermögen der Organe.
Hauptamtliche oder auch ehrenamtliche Organe und Vorstandsmitglieder haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Die Organe sind in der Satzung des Vereins definiert. Hierzu zählen beispielsweise der Vorstand, der Beirat oder die Geschäftsführung.
Nicht nur die Person, die für den Schaden verantwortlich ist, läuft Gefahr mit dem Privatvermögen zu haften, sondern auch weitere Organe des Vereins.
Die Versicherung beinhaltet Vermögensschäden, welche durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstanden sind. Das können Eigenschäden sein, die z.B. durch fehlerhafte Organisation entstanden sind, sowie Schäden bei Schlüsselverlust und Schäden, durch die Dritte Nachteile erfahren.
Der versicherte Personenkreis beinhaltet alle Mitarbeiter des Vereins, sowie den Vorstand und seine Organe. Einige Versicherungen decken lediglich Schäden ab, die durch eine fahrlässige Pflichtverletzung entstanden sind. Andere decken auch vorsätzliche Pflichtverletzungen ab.
Die Versicherung beinhaltet Vermögensschäden, die ein Organ fahrlässig begangen hat. Dazu zählen, wie bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, neben Organisationsverschulden auch fahrlässige Pflichtverletzungen.
Würde eine Person durch diese Fahrlässigkeit einen Vermögensschaden erleiden, deckt die D&O-Haftpflichtversicherung diesen Schaden ab. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Innenhaftung (Ansprüche gegen den Verein) oder um Außenhaftung (Ansprüche Dritter) handelt.
Hinweis: Bei beiden Versicherungen ist zudem ein passiver Rechtsschutz gegeben, welcher dazu befähigt, Schadensforderungen gerichtlich abzuwehren.
Seriöse Versicherungsmakler sollten Ihrem Verein oder Verband kein Standardprodukt verkaufen. Stattdessen ist es bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie bei der D&O-Haftpflichtversicherung für Vereine & Verbände wesentlich die satzungsmäßigen Tätigkeiten zu berechnen, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Daher sollte für jeden Verein ein individuelles Angebot erstellt werden, in welchem folgende die Bausteine enthalten sind:
Es gibt die Möglichkeit von Kombinations-Versicherungen, welche sowohl Vermögensschäden als auch die D&O-Haftpflichtversicherung und Vereins-Haftpflichtversicherungen beinhalten. Hierbei wird abgeschätzt, wie hoch ein potenzieller Schaden sein könnte.
Die Versicherungssumme setzt sich dementsprechend hauptsächlich aus der Haushaltssumme zusammen. Die Größe des Vereins und die Anzahl der Mitglieder spielen dabei weniger eine Rolle.
Weiterführend fällt die Versicherungssumme der D&O-Versicherung in der Regel höher aus. Die Schäden, die von den Organen verursacht werden können, sind meistens höher als die der Mitarbeiter mit weniger Befugnissen.
Schon bei der Vereinsgründung sollten sich der Vorstand und die Mitgliederversammlung Gedanken über eine Vermögens- und D&O-Haftpflichtversicherung für den Verein oder Verband machen. Nur so ist sichergestellt, dass der Verein oder Verband im Fall eines Vermögensschadens nicht pleite geht. Außerdem ist nicht nur das Vermögen des Vereins geschützt, sondern auch das Privatvermögen der Organe mit der D&O-Haftpflichtversicherung.
für ein vielfältiges Vereinsleben
Bei einer zielführenden Finanzierung für Vereine & Verbände stellen sich viele Fragen. Wir haben Antworten!
mehr erfahren »
für mehr Zeit für die wichtigen Dinge
Die Vereinsarbeit ist in den letzten Jahren komplexer geworden. Wir begleiten Sie im Prozess der Digitalisierung.
Umfassender Versicherungsschutz
Wir informieren Sie darüber, welche Versicherungen Sie wirklich benötigen.